ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
ELITE SPORTS MALLORCA S.L.U.


1. Vertragspartner und Vertragsdauer
1.1 Vertragspartner

An dieser Vereinbarung sind der Mieter (nachfolgend "Mieter" genannt) und die Elite Sports Mallorca S.L.U., mit Sitz in der C/ Joan Maragall, 42, E-07006 Palma de Mallorca (nachfolgend "Vermieterin" genannt), als Vertragspartner beteiligt.

Durch die Übernahme eines Fahrrads aus dem Fahrradpark (nachfolgend "Fahrrad") kommt ein Vertrag zwischen dem Mieter und der Elite Sports Mallorca S.L.U. (nachfolgend "Vermieterin") zustande.Bei Buchungen über elitesports-mallorca.com gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Elite Sports Mallorca SLU für den Vertragsschluss und die Online-Buchung. Diese Mietbedingungen regeln die Fahrradvermietung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter ein Fahrrad für die Vertragsdauer in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Gesamtmietpreis im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten. Die zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preise sind auf elitesports-mallorca.com einzusehen.

1.2. Vertragsdauer und Verzugshaftung

Das Mietverhältnis für das Fahrrad ist auf eine festgelegte Zeit abgeschlossen. Kommt es zu einer verspäteten Rückgabe, wird der Mietvertrag nicht automatisch verlängert. Falls der Mieter das Fahrrad - auch unverschuldet - nicht zum vereinbarten Ende der Mietdauer an die Vermieterin zurückgibt, ist diese berechtigt, für die Dauer der Zurückhaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der zuvor vereinbarten Miete zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten, wenn der Mieter die Verzögerung zu verantworten hat.

1.3. Frühzeitige Rückgabe

Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrrads durch den Mieter vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Differenz. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


1.4. Mindestalter

Die Radvermietung ist ausschließlich für volljährige und geschäftsfähige Personen bestimmt. Der Vermieter schließt jedoch nicht aus, dass die Fahrräder von Minderjährigen gefahren werden könnten. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Übergabe des Rads an Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen bei dem jeweiligen Mieter des Fahrrads.

1.5. Fahrradmodell

Im Rahmen der Vertragslaufzeit stellt Elite Sports Mallorca dem Kunden das ausgewählte Fahrradmodell zur Verfügung. Obwohl wir uns nachdrücklich bemühen, das gewünschte Modell zu stellen, können unvorhergesehene Umstände wie Diebstahl oder Beschädigung die Bereitstellung einer vergleichbaren Alternative erforderlich machen. In solchen außergewöhnlichen Fällen ist zu beachten, dass kein explizites Garantieversprechen oder Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad für den Kunden besteht.


2. Gebrauch und Rückgabe des Fahrrads / Anzeige von Schäden und sonstige Pflichten

2.1. Zustand Fahrrad und unerlaubte Nutzung

Die Vermieterin stellt dem Mieter das Fahrrad in fachgerechtem, gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand, sowie gereinigt zur Verfügung. Der Mieter bestätigt, dass er in die Funktionsweise des Fahrrads eingewiesen wurde und mit den technischen Vorrichtungen vertraut ist. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad schonend und fachgerecht zu nutzen und die Straßenverkehrsregeln zu beachten.

Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrrad unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu nutzen. Jegliche Umbauten oder sonstige Eingriffe am Fahrrad sind dem Mieter untersagt. Anbauten, wie beispielsweise ein Triathlon-Aufsatz, dürfen vom Mieter auf eigenes Risiko vorgenommen werden.

2.2. Anzeigepflichten

Der Mieter ist verpflichtet, verschuldete oder unverschuldete Schäden, die während der Nutzung entstehen, unverzüglich der Vermieterin zu melden. Dabei ist der Mieter verpflichtet, alle Details zum Schadenhergang mitzuteilen. Wenn ein Schaden dazu führt, dass das Fahrrad nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt die Vermieterin dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrrad zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 3 bleibt davon unberührt.


2.3. Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall

Im Falle eines Diebstahls oder Verkehrsunfalls muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und die Vermieterin unterstützen oder hinzuziehen und die Vermieterin darüber informieren. Andernfalls haftet der Mieter gegenüber der Vermieterin für jegliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen.

2.4. Rückgabe

Nach Beendigung des Mietvertrags ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, das Fahrrad in demselben Zustand, in dem es ihm übergeben wurde, zurückzugeben, abgesehen von normaler Verschmutzung. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bei der Radstation (gemäß den Öffnungszeiten der Station).


3. Haftung des Mieters für Schäden und Verlust

3.1. Allgemeine Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, einschließlich Unfall- und Haftpflichtschäden, die während der Mietzeit verursacht werden, unabhängig von fahrlässigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für jegliche während der Mietzeit entstandene Beschädigungen, Verluste und/oder Verletzungen anderer vertraglicher Pflichten. Bei einem Schaden am Fahrrad, der dem Mieter zuzurechnen ist und zu konkreten Mietausfällen aufgrund längerer Reparatur führt, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (entsprechend dem Richtpreis für einen Verlängerungstag). Im Falle einer Zerstörung des Fahrrads wird die Haftung anhand des aktuellen Preises des entsprechenden Mietrads gemäß der aktuellen Verkaufspreisliste der Vermieterin ermittelt. Die bereits geleistete Miete wird von diesem Listenpreis abgezogen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


3.2. Haftung bei Diebstahl

Der Mieter haftet der Vermieterin auch im Falle eines Diebstahls oder Verlusts des Fahrrads. Die Haftung des Mieters ist auf die Höhe des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste der Vermieterin begrenzt. Die bereits geleistete Miete wird von diesem Listenpreis abgezogen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

3.3. Erstattung der Haftungssumme

Sollte das gestohlene Fahrrad wieder aufgefunden werden, wird die Vermieterin dem Mieter die Haftungssumme gemäß Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt in einem Zustand ist, in dem die Vermieterin es weiterhin vermieten kann. Die Vermieterin trifft diese Entscheidung nach billigem Ermessen aus Sicht einer Fachperson und informiert den Mieter gegebenenfalls über die Grundlagen dieser Entscheidung aus Kulanz.

3.4. Haftungsausschluss des Mieters («Versicherung»)

Der Mieter kann gegen eine zusätzliche Gebühr Ansprüche der Vermieterin bei Unfallschäden ausschließen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Fahrradtyp und beträgt pro Woche 20 € bis 30 €, pro Zusatztag 1 €. Der Haftungsausschluss für Unfallschäden gilt nur, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen. Diebstahl kann nicht versichert werden.

3.5. Zusatzausrüstung

Alle Fahrräder sind mit einem Tacho und einer Minipumpe ausgestattet. E-Bikes verfügen über einen Fahrassistenten, einen Schlüssel, einen Akku und ein Ladegerät. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Rückgabe des Fahrrads bezahlt werden.

3.6. Sicherheiten

Mieter sind bei der Radabgabe verpflichtet der Vermieterin ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen (Pass, Personalausweis, ID).


4. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht

4.1. Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel

Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

4.2. Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach spanischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der Vermieterin ausschliesslich zuständig.

4.3. Aufrechnung

Aufrechnungen gegenüber Forderungen der Vermieterin sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.

Palma de Mallorca, 15.07.2023